Der Datenschutzbeauftragte
Wenn Sie die sachgemäße Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen versäumen oder den Datenschutz auf die leichte Schulter nehmen, können Sie mit einer Geldbuße von 50.000,- bis zu 300.000,- EUR belangt werden. Nur die rechtlich einwandfreie Bestellung eines fachkundigen Datenschutzbeauftragten schützt die Geschäftsleitung vor Inanspruchnahme bei datenschutzrelevanten Vorkommnissen im Haftungsfall.
Alle Wirtschaftsunternehmen, aber auch Behörden, die personenbezogene Daten (z. B. die Daten ihrer Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten) verarbeiten, sind verpflichtet, den Vorschriften des BDSG zu genügen.
Sie haben einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen, wenn ...
- bei der automatisierten Datenverarbeitung personenbezogener Daten mindestens 10 Arbeitnehmer
- oder bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf andere Weise mindestens 20 Arbeitnehmer
ständig beschäftigt sind. Gehören Sie zu diesen Unternehmen?
Voraussetzung für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sind Fachkunde (datenschutzrechtliche, datenverarbeitungstechnische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse) und Zuverlässigkeit. Ein Mitarbeiter des Unternehmens, der als Datenschutzbeauftragter bestellt wird, muß statt früher 5 % heute 20 % seiner Arbeitszeit für diese Tätigkeit freigestellt werden. Der Gesetzgeber schließt außerdem bestimmte Personen (unter anderem z. B. Geschäftsführer, Leiter Personal, Betriebsleiter, Leiter der IT, Leiter der Rechtsabteilung usw.) wegen drohender Interessenskollision von der Tätigkeit als interner Datenschutzbeauftragter aus.
Bleibt Ihnen da noch eine große Auswahl an fachkundigen Mitarbeitern ?
Die Übertragung des Datenschutzmandats an externe Berater bietet sich aus vielen Gründen an:
- sehr hohe Fachkunde
- Synergien aus Mehrfachbestellungen in anderen Unternehmen,
- keine Betriebsblindheit,
- kein "Kündigungschutz",
- kurzfristige Verfügbarkeit,
- schwerpunktmäßig einsetzbar,
- Praxiserfahrung auch aus Spezialgebieten,
- keine Nebenkosten für z.B. Weiterbildung
Insgesamt sind die Kosten für einen externen Berater so niedrig, daß dies für Sie eine gute Möglichkeit ist, ohne großen Aufwand den gesetzlichen Anforderungen Genüge zu tun (und ein hohes Bußgeld zu vermeiden !).
Lassen Sie uns doch einmal darüber sprechen !
Unsere Dienstleistung besteht aus
- Feststellung des Ist-Zustandes und Darstellung der Risiken,
- Erstellung einer anforderungsgerechten Datenschutzorganisation
(Richtlinien, Mitarbeiterunterweisungen etc.),
- Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen nach § 9 BDSG
(auf Wunsch auch nach IT-Grundschutzhandbuch des BSI bzw. ISO 27001),
- Übernahme von externen Datenschutzmandaten
Ganzheitliches Konzept
Datenschutz kostet Geld, scheinbar ohne den Unternehmen einen unmittelbar faßbaren Nutzen zu bringen. Dies führt dazu, daß der Datenschutz in vielen Unternehmen nur einen Alibicharakter aufweist. Unser vor allem am Eigeninteresse des Unternehmens orientiertes Datenschutzkonzept bringt dem Unternehmen aber über die rein formale Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften einen nutzenstiftenden Mehrwert, indem es gleichzeitig die für das Unternehmen wichtigen Informationen schützt und sichert.