Betrieblicher Katastrophenschutz

In vielen Unternehmen wird die Unternehmenssicherheit noch immer als „lästige“ Aufgabe empfunden, die – scheinbar – keinen Beitrag zur Wertschöpfung leistet.

Die Verlagerung des Problems auf eine Versicherung, um den Schadensfall finanzieren zu können, führt auch grundsätzlich nicht zu einer vollständigen Lösung des Problems, da die Gesamtkosten eines Großschadens meist über die denkbaren Entschädigungsleistungen der Versicherungen hinausgehen. Die Kosten des Schadensereignisses sowie die durch die Produktionsunterbrechung verursachten - oft noch wesentlich höheren - Folgekosten (schon allein aufgrund des Imageschadens), treffen das Unternehmen deshalb oft in seiner Überlebensfähigkeit.

Aufgrund der zunehmenden Globalisierung bewegen sich viele Unternehmen in einem komplizierten Geflecht von Liefer- und Zulieferbeziehungen, so dass eine längere Produktionsunterbrechung schnell zum „Aus“ führen kann. Dagegen verbessert eine stabile und dauerhafte Leistungs- und Lieferfähigkeit ihre Wettbewerbsposition entscheidend. Deshalb besteht für die Unternehmensführung ein ureigenes Interesse am ganzheitlichen Sicherheitsmanagement und der dadurch verbesserten Funktionsfähigkeit der Produktionsprozesse.

Sicherheitsmanagement als Pflicht

Unternehmen in Deutschland unterliegen vielen Regeln bezüglich des Sicherheitsmanagements:

  • Gesetzliche Grundlagen 
    (Arbeitsschutzgesetz, Brandschutzgesetz etc.),
  • Arbeitsstättenrichtlinien,
  • berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln,
  • Vorgaben der Sachversicherer,
  • KonTraG 
    (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich),
  • § 91 Absatz 2 AktG (Aktiengesetz): „Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“.

Dies wird entsprechend auch auf andere Gesellschaftsformen wie GmbH etc. angewandt.

Schäden begrenzen

Zwar kann eine hundertprozentige Sicherheit nie erreicht werden, aber die Auswirkungen kritischer Ereignisse, wie die Zahl der Opfer und die Höhe der materiellen Schäden, können durch entsprechende Maßnahmen verringert werden. Dadurch kann auch eine mögliche Produktionsunterbrechung auf ein Minimum reduziert werden.

Einsatz von Mitarbeitern und Führungskräften

Meist klafft zwischen dem Eintreten eines Schadensereignisses und dem Wirksamwerden (nicht dem Eintreffen!) der professionellen Retter wie Feuerwehr und Rettungsdienst eine „Reaktionslücke“. Während dieser Zeit kann es zu einer Eskalation des Ereignisses kommen, wenn nicht unmittelbar geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen werden. Deshalb müssen die Kräfte, die im Ernstfall zusätzlich zu den professionellen Rettern zur Verfügung stehen, gebündelt eingesetzt werden. Dies sind in der Regel die Mitarbeiter und Führungskräfte des betroffenen Unternehmens, die sich schon vor dem Eintreffen der Retter vor Ort befinden. Diese können sowohl effiziente Erstmaßnahmen zur Begrenzung des Schadensereignisses einleiten als auch den Einsatz der professionellen Retter optimal vorbereiten. Das Problem ist jedoch, dass sie in den wenigsten Fällen geschult sind, schnell, effektiv und konzentriert die richtigen Maßnahmen zu treffen bei Bränden, Betriebsstörungen, Explosionen oder gar Terroranschlägen.

Training für Management und Mitarbeiter

Um die Maßnahmen der betrieblichen Gefahrenabwehr effizient ausführen zu können, müssen Mitarbeiter und Führungskräfte in den relevanten Sicherheitsbestimmungen geschult werden. Sie müssen lernen, wie man Gefahrensituationen erkennt, ihre mögliche Entwicklung einschätzt und die notwendigen Sofortmaßnahmen einleitet. Dabei sind sie immer auch auf die Beachtung des Eigenschutzes hinzuweisen. 
Die Geschäftsführung eines Unternehmens muss in der Lage sein, innerhalb kürzester Zeit alle Maßnahmen zur Wiederherstellung des „Normalzustandes“ (Business Continuity) zu beschließen, durchzuführen und die Umsetzung zu kontrollieren.
Um diese Handlungs-, Situations- und Führungskompetenzen zu schaffen, ist es sinnvoll, betriebliche „Krisenstäbe“ einzurichten und realitätsnah zu trainieren. Denn auch bei ungewöhnlichen Gefahrensituationen, extremer Stressbelastung und einem Mangel an Routine müssen Informationen gesammelt, verarbeitet und weitergeleitet werden, Entscheidungen getroffen, umgesetzt und diese Umsetzung kontrolliert werden. Die Kenntnis über die Vorgehensweise der professionellen Rettungskräfte hilft dabei, deren Einsatz optimal vorbereiten zu können.

Informationspolitik

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Krisenstabsarbeit ist eine offensive Informationspolitik gegenüber den Mitarbeitern, der Bevölkerung, den Medien und der Konzernleitung. Ein Imageschaden, hervorgerufen durch eine falsche Informationspolitik, wirkt sich nachhaltig auf den Unternehmenserfolg aus und ist nur durch aufwendige, kostenintensive Maßnahmen zu korrigieren.

Fazit

Ganzheitliches Sicherheitsmanagement sowie die Organisation, Vorbereitung und Durchführung geeigneter Maßnahmen zur betrieblichen Gefahrenabwehr können existenzgefährdende Risiken im Bereich der Unternehmenssicherheit minimieren.

Die Unternehmenssicherheit ist ein wesentlicher Produktionsfaktor (geworden), der den Unternehmenserfolg langfristig sichert.

Es gilt der Grundsatz, erkannte Gefahr ist halbe Gefahr !

In Krisensituationen ist eine 80%ige Entscheidung besser, als eine 100%ige, die zu spät kommt !

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